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EU AI Act Website-Check:

Betrifft der EU AI Act auch Ihre Website?

Seit dem 2.  August 2026 gelten neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-generierte Inhalte.

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Doch was bedeutet das für Ihre Website?

Müssen Sie Bilder kennzeichnen? Videos? Andere KI-Inhalte? Und wo besteht tatsächlich Handlungsbedarf?

Jetzt Quick-Check durch Rechtsanwältin buchen

125€*

zzgl. MwSt., gültig bei Buchung bis 30.12.2026

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  1. Termin vereinbaren & Website einreichen

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2. Mit der Rechtsanwältin sprechen

3. Wissen, was zu tun ist

Wichtig:

Der Website-Check ist ein Quick-Check und keine vollständige rechtliche Prüfung Ihrer gesamten Website. Umfang und Tiefe des Vorab-Checks hängen unter anderem von Größe und Komplexität der Website ab. Gegenstand des Checks sind ausschließlich mögliche Handlungsbedarfe im Zusammenhang mit dem EU AI Act.

Das ist drin:

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  • Quick-Check durch
    Caroline Herrmann, Rechtsanwältin / Schwerpunkt IT- und KI-Recht

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  • 20 Minuten Live-Call mit persönlicher Beratung

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  • Individuelle Handlungsempfehlungen für Ihre Website

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  • Antworten auf Ihre Fragen zum EU AI Act

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  • Individuelles Angebot für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen

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Nur 125 € zzgl. MwSt.

So hilft unser Website-Check:

Schnelle Antworten statt stundenlanger Recherche

  • Sie wissen, ob Ihre Website betroffen ist

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  • Sie wissen, was Sie im nächsten Schritt tun müssen

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  • Sie wissen, wie und wo KI noch erlaubt ist – und wo nicht

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Der EU AI Act ist ein rechtliches Thema und Ihre Website eines der wichtigsten Marketing-Instrumente in Ihrem Außenauftritt.

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Deswegen arbeiten wir mit einer Rechtsanwältin zusammen:

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Während Caroline Herrmann Ihnen als Rechtsanwältin / Schwerpunkt IT- und KI-Recht zur Seite steht, setzen wir die empfohlenen Änderungen operativ um.

Immer mit Ihren Marketing-Zielen im Blick.

Recht trifft Marketing

Erst wissen, was zu tun ist. Dann einfach machen lassen.

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Caroline Herrmann

Rechtsanwältin / Schwerpunkt IT- und KI-Recht

Caroline Herrmann berät Unternehmen insbesondere rund um Software, SaaS und künstliche Intelligenz. Dabei verbindet sie juristische Expertise mit Erfahrung aus acht Jahren Tätigkeit in Unternehmen.

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Für unseren Website-Check übernimmt sie die rechtliche Einschätzung:

Wo besteht mit Blick auf den EU AI Act Handlungsbedarf und
was sollten Sie tun?

Nadine Muthreich und Katharrina Letzner.jpg

muthreich marketing

Markenaufbau & strategisches Marketing für Unternehmen, die noch viel vorhaben

Eine starke Marke entsteht nicht durch einzelne Maßnahmen. Deshalb schauen wir bei muthreich marketing immer aufs große Ganze: auf Ihre Positionierung, Ihre Ziele, Ihre Zielgruppen und auf alles, was Ihren Außenauftritt morgen beeinflussen könnte.

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Wir entwickeln Marken weiter, konzipieren Marketing und setzen es als Full-Service-Agentur auch operativ um. Dabei denken wir gerne einen Schritt weiter. Denn gutes Marketing bedeutet nicht nur, heute sichtbar zu sein.

Sondern auch morgen noch gut aufgestellt zu sein.

Genau deshalb gehört für uns auch ein Thema wie der EU AI Act dazu.

Interaktion mit dem Laptop-Bildschirm

Wissen Sie, was auf Ihrer Website zu tun ist?

Noch Fragen zum Website-Check?

  • Nein. Bei unserem Angebot handelt es sich bewusst um einen Quick-Check. Caroline Herrmann verschafft sich vor dem Termin einen ersten Überblick über Ihre Website und achtet insbesondere auf Bilder, Videos und weitere auffällige Inhalte. Wie umfangreich dieser Check ausfallen kann, hängt auch von Größe und Komplexität Ihrer Website ab.

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    Der Website-Check ersetzt keine vollständige rechtliche Prüfung Ihrer Website. 

  • Der Fokus liegt ausschließlich auf möglichem Handlungsbedarf im Zusammenhang mit dem EU AI Act. Caroline Herrmann betrachtet Ihre Website insbesondere mit Blick auf Bilder, Videos und weitere Inhalte, bei denen die Transparenzpflichten des EU AI Acts relevant sein könnten.
    Andere Rechtsgebiete wie Datenschutz, Urheberrecht oder allgemeines Wettbewerbsrecht sind nicht Gegenstand des Quick-Checks.

  • Ja. Gerade wenn Sie sich unsicher sind, lohnt sich der Blick von außen. Caroline Herrmann verschafft sich einen Überblick und bespricht mit Ihnen im Termin, wo sie näheren Handlungsbedarf sieht.

  • Dann müssen Sie nicht selbst herausfinden, wie Sie diese auf Ihrer Website umsetzen.

    Wir erstellen auf Basis der Handlungsempfehlungen ein individuelles Angebot. Sie entscheiden anschließend selbst, ob Sie uns mit der Umsetzung beauftragen möchten.

  • Der Check richtet sich an Unternehmen, die eine Website betreiben und schnell einschätzen möchten, ob dort aufgrund der neuen Transparenzpflichten des EU AI Acts Handlungsbedarf bestehen könnte.

    Besonders sinnvoll ist er für Unternehmen, die keine eigene Rechtsabteilung haben und eine verständliche, individuelle Ersteinschätzung wünschen.

KI-Kennzeichnungs-Check buchen

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Mehrzeilige Adresse

Ansprechpartner

Mit dem Absenden buchen Sie den Website-Check. Die anwaltliche Beratung erbringt Rechtsanwältin Caroline Herrmann auf Grundlage ihrer Mandatsbedingungen (caroline-herrmann.com/mandatsbedingungen). Die Abwicklung übernimmt die muthreich marketing GmbH.

* gültig bei Buchung bis 30.12.2026. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie die Rechnung über 125,00 € zzgl. USt direkt von der Kanzlei Caroline Herrmann. Der Beratungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und der Kanzlei zustande. Sobald die Zahlung eingegangen ist, sendet Ihnen die Kanzlei den Buchungslink für Ihren 20-Minuten-Termin. Bitte planen Sie einen Vorlauf von drei Werktagen ein. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB

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